Fördermitglied werden

Fragen & Antworten zur Fördermitgliedschaft

Was wird mit einer Fördermitgliedschaft unterstützt?

Die Fördermitglieder der K.G. Prinzengarde Langenfeld 1969 e.V. unterstützen die gemeinnützigen Zwecke des Vereins laut Satzung (Download). Die Förderbeiträge fließen werden u.a. eingesetzt für:

  • Förderung des Langenfelder Karnevalsbrauchtums
  • Förderung der Langenfelder Prinzenpaare aus den Reihen der Prinzengarde
  • Förderung von traditionellen Langenfelder Karnevalsveranstaltungen, insbesondere der traditionellen Kostümsitzung

Wie hoch sind die Beiträge der Fördermitglieder?

Sie wählen die Höhe der jährlichen Förderbeiträge und Ihre Förderstufe selbst.

Wir empfehlen folgende jährliche Förderbeiträge für juristische Personen (Firmen, Organisationen):

  • Bronze: 222 €
  • Silber: 500 €
  • Gold: 1.000 €
  • Platin: 2.000 €
  • Diamant: 5.000 €

Wir empfehlen folgende jährliche Förderbeiträge für Privatpersonen:

  • Basis: 55 €
  • Baron/Baronin: 333 €
  • Fürst/Fürstin: 555 €

Sind die Förderbeiträge steuerlich absetzbar?

Die K.G. Prinzengarde Langenfeld 1969 e.V. ist ein vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein. Ihre Förderbeiträge erfolgen als freiwillige Spenden ohne Gegenleistung. Sie wählen die Höhe Ihrer jährlichen Förderbeiträge selbst.

Im Gegensatz zu den Mitgliedesbeiträgen ordentlicher Mitglieder stellen wir für die Spenden / Förderbeiträge der Fördermitglieder Spendenbescheinigungen aus. Förderbeiträge und Spenden sind in voller Höhe steuerlich absetzbar, da keine Gegenleistungen erfolgen. Privatpersonen können die Förderbeiträge und Spenden als Sonderausgaben, Unternehmen als Betriebsausgabe absetzen. (Diese unverbindlichen und allgemeinen Hinweise stellen keine Steuerberatung dar. Bitte besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem Steuerberater).

Welche Vorteile, Rechte und Pflichten haben Fördermitglieder?

Als Fördermitglied können Sie die Prinzengarde Langenfeld und unsere Vereinszwecke unterstützen, ohne aktiv am Vereinsleben teilnehmen zu müssen und die vollen Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds zu tragen. Die Beiträge der Fördermitglieder stellen eine unverzichtbare und wertvolle Unterstützung für die Prinzengarde dar.

Fördermitglieder haben kein Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen der Prinzengarde und können nicht in Vereinsämter gewählt werden. Sie erhalten für die Förderbeiträge keine Gegenleistung.

Die Prinzengarde lädt ihre Fördermitglieder zum jährlichen Gardeappell am Sessionsbeginn ein. Wir bedanken uns bei unseren langjährigen Fördermitgliedern mit der Fördermedaille am Bande.

Die Fördermitglieder werden auf unserer Homepage und bei ausgewählten Veranstaltungen namentlich genannt (Liste der Fördermitglieder). Auf eigenen Wunsch können Fördermitglieder anonym bleiben.

Die Prinzengarde informiert die Fördermitglieder jährlich über die Verwendung der Spenden und Förderbeiträge aus dem Kreis der Fördermitglieder.

Wie werde ich bzw. unser Unternehmen Fördermitglied?

Über einen einfachen Online-Aufnahmeantrag und eine anschließende Aufnahmebestätigung durch den Vorstand der Prinzengarde können Sie als Privatperson bzw. Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation Fördermitglied der Prinzengarde Langenfeld werden.

Können auch ordentliche Mitglieder der Prinzengarde gleichzeitig Fördermitglied werden?

Ordentliche Mitglieder können zwar nicht gleichzeitig Fördermitglied werden, dürfen jedoch zusätzlich zum regulären Mitgliedsbeitrag selbstverständlich freiwillige Spenden zur Unterstützung unserer Vereinszwecke leisten. Auch hier stellen wir dann entsprechende, steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen aus.

Kann ich die Prinzengarde auch als Werbepartner oder Sponsor unterstützen?

Unternehmen können einzelne Veranstaltungen oder Aktionen der Prinzengarde (z.B. Kostümsitzung, Damensitzung oder Gardeappell) auch als Werbepartner oder Sponsor unterstützen. Für die entsprechenden Leistungen erhalten Sie dann eine Rechnung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Werbepartnerschaft bzw. Sponsoring an unseren Geschäftsführer (vorstand@prinzengarde-langenfeld.de)

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